Mitarbeitervertretungsrecht

Der Begriff bezeichnet das Recht der kircheneigenen Betriebsverfassung. Wegen der Verfassungsgarantie des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts finden das staatliche Betriebsverfassungsgesetz und die Personalvertretungsgesetze auf die Kirchen und die ihnen zugeordneten Einrichtungen keine Anwendung. Für den Bereich der evangelischen Kirche gilt vor allem das Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG.EKD) i. d. F. v. 1. 1. 2004 (ABl.EKD S. 7). Das Mitarbeitervertretungsrecht, durch das in der katholischen Kirche eine Betriebsverfassung geschaffen wird, beruht auf der Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO), die von den Bischöfen in ihren Diözesen als Kirchengesetz in Kraft gesetzt ist. S. a. kirchliche Akte; kirchliche Gerichtsbarkeit.




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