Niederlandeist der von Deutschland, Belgien und der Nordsee begrenzte, über Maria von Burgund 1477 an Habsburg und dort 1526 an die spanische Linie gelangte, nach der durch Aufstand erfolgten Befreiung aus der Herrschaft der spanischen Habsburger 1648 aus dem Heiligen Römischen Reich (deutscher Nation) ausgeschiedene Staat, der zu den Gründungsmitgliedern der Europäischen Union gehört. Sein Recht ist von Frankreich beeinflusst. Sein neues Bürgerliches Gesetzbuch besteht aus 9 Büchern (Personen- und Familienrecht, juristische Personen, allgemeines Vermögensrecht, Erbrecht, Sachenrecht, Allgemeiner Teil des Schuldrechts, Besondere Verträge, Verkehrsmittel und Transport). Lit.: Köbler, G., Historisches Lexikon der deutschen Länder, 7. A. 2007; Nieper, F./Westerdijk, A., Niederländisches BGB, Buch 2 ff. 1995 ff.; Langendorf, H., Wörterbuch der deutschen und niederländischen Rechtssprache, 1996; Götzen, P., Niederländisches Handels- und Wirtschaftsrecht, 2. A. 2000; Mincke, W., Einführung in das niederländische Recht, 2001
Weitere Begriffe : Verkehrsdelikte | Nichtrechtsfähiger Verein | Protokollberichtigung |
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