Nihil obstat

(lat. = es steht nichts entgegen), Genehmigungsvermerk, besonders in kirchlichen Angelegenheiten (z.B. Druckerlaubnis; Bestätigung des Kirchenoberen, wonach der Annahme eines staatlichen Amtes durch einen Geistlichen nichts entgegensteht).

= es steht nichts entgegen. Aufgrund des Reichskonkordats von 1933 bedürfen katholische Geistliche zur Übernahme eines staatlichen Amtes (z.B. als Religionslehrer oder Theologieprofessor) der durch die Formel des n.o. gewährten Erlaubnis ihres Diözesanbischofs. Die Erlaubnis kann jederzeit aus wichtigen Gründen kirchlichen Interesses widerrufen werden. - Nach katholischem Kirchenrecht enthält das n.o. mit dem Zusatz "imprimatur" (es möge gedruckt werden) die kirchliche Druckerlaubnis.

Reichskonkordat.




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