Oberkreisdirektor
war der Inhaber des leitenden Amts in Kreisen (mancher Bundesländer).
frühere Bezeichnung des Leiters der Kreisverwaltung bei der an der norddeutschen Ratsverfassung (Gemeindeverfassungstypen) orientierten Kreisverfassung (Kreisverfassungstypen) in Nordrhein-Westfalen. Die Aufgaben des Oberkreisdirektors werden seit 1994 (mit Übergangsregelungen bis 1999) vom Landrat wahrgenommen.
hieß in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen der leitende Beamte des Kreises (Landkreises); s. a. Oberstadtdirektor.
Vorheriger Fachbegriff: Oberjustizkasse | Nächster Fachbegriff: Oberlandesgericht