Oberste Bundesbehörden
Bundesbehörde
sind alle Behörden des Bundes, die keiner anderen Behörde nachgeordnet sind. O. B. sind insbes. die Bundesministerien (Bundesminister) und der Bundesrechnungshof (§ 1 II des Ges. über die Errichtung und Aufgaben des Bundesrechnungshofes). Die o. B. haben nur zum Teil einen eigenen Verwaltungsunterbau (eigene Mittel- und Unterbehörden), nämlich die Bundesfinanzverwaltung, der Auswärtige Dienst und die Bundeswehrverwaltung (vgl. Ausführung von Gesetzen). Zum Teil sind für Angelegenheiten, für die dem Bund die Gesetzgebung zusteht, selbständige Bundesoberbehörden oder bundesunmittelbare Körperschaften und Anstalten des öffentl. Rechts geschaffen worden.
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