Pariser Verträge

regeln für die Bundesrepublik die Beendigung des Besatzungsregimes, die Stationierung von Streitkräften und die NATO-Mitgliedschaft.

Die am 23.10.1954 zwischen der Bundesrepublik u. den 3 Westalliierten (Frankreich, Grossbritannien, USA) geschlossenen P. V. stellten weitgehend die Souveränität der Bundesrepublik her u. gliederten sie zugleich in das westliche Verteidigungssystem ein. Kernstück des umfangreichen Vertragswerkes, das am 5. Mai 1955 in Kraft trat, ist der Deutschlandvertrag.

Nach dem Scheitern des Vertrages über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft wurde am 23. 10. 1954 in Paris von den USA, Großbritannien, Frankreich und der BRep. das Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes in der BRep. unterzeichnet; dadurch wurde eine Reihe von Verträgen, die schon 1952 zwischen diesen Staaten geschlossen worden waren, in geänderter Form neu bekräftigt. Es waren dies der Vertrag über die Beziehungen zwischen der BRep. und den drei Mächten (sog. Deutschland- oder Generalvertrag), der Vertrag über die Rechte und Pflichten ausländischer Streitkräfte und ihrer Mitglieder in der BRep. (sog. Truppenvertrag), der Finanzvertrag, der Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (Überleitungsvertrag) sowie das Abkommen über die steuerliche Behandlung der Streitkräfte und ihrer Mitglieder, alle vom 26. 5. 1952. Gleichzeitig mit diesem Protokoll wurde von den vier Staaten der Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der BRep. unterzeichnet. Ebenfalls am 23. 10. 1954 unterzeichneten die Vertreter Frankreichs, Großbritanniens, Italiens, der Beneluxländer und der BRep. in Paris eine Reihe von Protokollen über den Beitritt Italiens und der BRep. zur Westeuropäischen Union. Gleichzeitig trat die BRep. dem Nordatlantikpakt bei.




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