Parteifinanzierung

ein Problemfeld freiheitlich-demokratischen Verfassungsrechts. Die Parteien müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben (Art. 21 I 4). Für Grossspenden verlangt das vom GG vorgesehene Parteiengesetz aus Gründen der Transparenz die individuelle Aufführung der Geldgeber. Eine mittelbare staatliche Parteifinanzierung durch Steuerbegünstigung von Spendern ist verfassungsrechtlich unbedenklich nur dann, wenn die Rechte der Bürger auf gleiche Teilhabe an der politischen Willensbildung, der Anspruch der Parteien auf Chancengleichheit und das Prinzip der Staatsfreiheit der Parteien gewahrt bleiben. Eine völlige oder auch nur überwiegende Deckung des Geldbedarfs der Parteien aus öffentlichen Mitteln wäre verfassungswidrig. Indessen wird, mit Rücksicht auf die besonderen Aufgaben der Parteien bei der Abhaltung von Wahlen, die Erstattung der notwendigen Kosten eines angemessenen Wahlkampfes für zulässig gehalten. In der in den Medien lebhaft geführten Diskussion um Parteifinanzierung fällt regelmässig das Schlagwort des „Selbstbedienungsladens".




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