PräventivpolizeiVon P. spricht man, wenn die Polizei nicht im Rahmen des Strafverfahrens, also strafverfolgend (repressiv), sondern vorbeugend (präventiv) zur Verhütung und Beseitigung von Gefahren für die öffentl. Sicherheit und Ordnung tätig wird. Während die strafverfolgende Tätigkeit von der Polizei als Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft ausgeübt wird, ist die Vorbeugung (Prävention) die eigentliche Aufgabe der Polizei. Ihre Aufgaben und Befugnisse in diesem Bereich sind in den Polizeigesetzen geregelt (Polizeirecht), die strafverfolgende Tätigkeit vornehmlich in der Strafprozessordnung.
Weitere Begriffe : Schwabenspiegel | Zug um Zug-Leistung (-Verurteilung) | Moschee |
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