Prüfungsverband (ältere Bezeichnung: Revisionsverband) ist ein eingetragener Verein, dem durch Bundeswirtschaftsminister oder Landeswirtschaftsminister das Recht zur Prüfung von Genossenschaften verliehen ist. Jede Genossenschaft muss einem P. angehören (Anschlusszwang). Aufgabe: Überwachung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Geschäftsführung der angeschlossenen Genossenschaften, vor allem durch regelmässige Pflichtprüfung. Mitwirkung bei bestimmten Beschlüssen. Beratende Stimme in der Generalversammlung der Genossenschaft. Rechtsgrundlage: §§ 53 bis 64c des GenossenschaftsG.es.
Weitere Begriffe : Nachlassgericht | Interzonales Recht | Internet-Auktion |
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