Preußen ist in der Rechtsgeschichte der aus der Markgrafschaft Brandenburg erwachsene, erst im 16. /17. Jahrhundert um Gebiete zwischen Weichsel und Memel (Preußen) erweiterte und danach allmählich statt als Brandenburg als P. benannte Teil (Gliedstaat bzw. Mitglied) des Heiligen Römischen Reichs (deutscher Nation), des Deutschen Bundes und des zweiten Deutschen Reichs. Am 25. 2. 1947 wurde P. (wegen seiner Gefährlichkeit) als Staat (Land des Bundesstaates Deutsches Reich) aufgelöst und nicht wieder neu begründet. Teile seines Gebiets gehören nunmehr zu Hessen, Niedersachsen, Brandenburg, Bremen, (Bayern,) Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sowie zu Polen und der Sowjetunion. Lit.: Köbler, G., Historisches Lexikon der deutschen Länder, 7. A. 2007; Bornhak, K., Preußische Staats- und Rechtsgeschichte, 1903, Neudruck 1979; Weber, M., Preußen in Ostmitteleuropa, 2003; Preußen-Ploetz, hg. v. Schlenke, M., 2004
Weitere Begriffe : Anhängerkupplung | Zahlungsbefehl | Strafausdehnung auf Organe und Vertreter |
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