PrivatklagedeliktStraftat, bei der der Verletzte die Anklage selbst erheben und im Strafverfahren vertreten kann. Die Möglichkeit der Privatklage stellt eine Ausnahme vom Offizialprinzip dar. Die Privatklagedelikte sind in § 374 Abs. 1 StPO abschließend aufgezählt. Zu den wichtigsten Privatklagedelikten zählen einfache und gefährliche Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Beleidigung. Meist, aber nicht immer, handelt es sich gleichzeitig um Antragsdelikte (so etwa nicht bei gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung).
Weitere Begriffe : Vollzugspolizei | Ostzone | Sozialstaat |
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