pro forma-Rechnung

nennt man eine Rechnung über ein Rechtsgeschäft (z. B. Kauf), das in Wirklichkeit (so) nicht stattgefunden hat (z. B. der Handelsvertreter „kauft“ zu Vertriebszwecken die Musterkollektion des Unternehmers). Schwarzarbeit (4), wirtschaftliche Betrachtungsweise Aufbewahrungspflicht bei Geschäftsbüchern (2).




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