Probekauf Es gibt die Möglichkeit, Waren auf Probe oder nach einem Muster auf Besichtigung zu kaufen, ein Kauf nach Probe oder auf Probe muss jedoch ausdrücklich vereinbart sein oder sich aus der Natur der Sache ergeben. Wer ein Muster einer Sache vorlegt, damit der Kaufgegenstand entsprechend beschrieben wird, ist auch verpflichtet, die Ware dem Muster entsprechend zu verkaufen. Die Eigenschaften der Probe oder des Musters werden als zugesichert angesehen, mit der Rechtsfolge, dass dann, wenn sie nicht vorhanden sind, der Käufer vom Kauf zurücktreten und unter Umständen sogar Schadenersatz verlangen kann.
Weitere Begriffe : Ministerverantwortlichkeit | Punktwertverfahren | Alleinstellungswerbung |
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