Prozessmaximen Grundsätze des Prozessrechtes, z.B. Grundsatz der Öffentlichkeit, der Mündlichkeit, der Unmittelbarkeit der Verhandlung. Mündlichkeits-, Unmittelbarkeitsgrundsatz (Beweisaufnahme).
Weitere Begriffe : Schutzdauer | Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation | Naturalkomputation |
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