Prozessverbindung

Bei einer Eigentumswohnung :

Die neu eingeführte Regelung des § 47 WEG trägt dem Umstand Rechnung, dass zwei oder mehr Eigentümer völlig unabhängig voneinander denselbenBeschluss einer Eigentümerversammlung mit einer eigenen Anfechtungsklage angreifen oder die Feststellung der Nichtigkeit begehren können (Anfechtung).

Um divergierende Entscheidungen bezüglich des gleichen Beschlusses zu vermeiden und aus prozessökonomischen Gründen, sind die verschiedenen Prozesse miteinander zu verbinden. Die Verbindung bewirkt, dass die Kläger der vorher selbstständigen Prozesse als Streitgenossen anzusehen sind.




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