Prozessvereinbarung
außerprozessuales bürgerlich-rechtliches Rechtsgeschäft zwischen den Parteien
eines (auch künftigen) Rechtsstreits, mit dem diese
sich zu einem bestimmten Prozessverhalten schuldrechtlich verpflichten und daher (anders als bei dem
unmittelbar wirkenden Prozessvertrag) mittelbar
eine bestimmte prozessuale Wirkung herbeiführen. Beispiele sind Vereinbarungen über die Beweislast,
Sicherheitsleistung oder Klagerücknahme sowie der vereinbarte Verzicht auf Rechtsmittel oder bestimmte
Einwendungen. Sie unterliegen allein dem bürgerlichen Recht und führen zur Begründung prozessualer Einwendungen gegen ein die Prozessvereinbarung verletzendes Verhalten (daher regelmäßig kein Rechtsschutzbedürfnis für die Geltendmachung des Erfüllungsanspruchs aus der Prozessvereinbarung).
oder Prozessvertrag Zuständigkeitsvereinbarung, Beweislast, Prozessvergleich, Schiedsvereinbarung.
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