Psychiater und Psychotherapeut
Der Psychiater ist ein Facharzt, der sich mit der Diagnose und Behandlung seelischer Störungen wie Neurosen, Geistes- und Gemütskrankheiten beschäftigt. Da er seine Tätigkeit mit einer Approbation als Arzt ausübt, gilt für ihn wie für andere Ärzte auch die Bundesärzteordnung.
Der Psychotherapeut hingegen behandelt seelische und seelisch bedingte Leiden nicht mit medizinischen, sondern mit psychologischen Mitteln und kann deshalb seine Tätigkeit auch ohne ärztliche Approbation ausüben. Während die Psychotherapeuten, deren Berufsbezeichnung bisher nicht geschützt war, früher dem Heilpraktikergesetz unterstanden, gibt es seit 1998 aufgrund des Psychotherapeutengesetzes eine reguläre Zulassung zum Psychotherapeuten. Voraussetzung . dafür ist, dass der Anwärter einen Fachkundennachweis erbringt, der etwa 4000 Stunden Psychotherapie oder 60 Behandlungsfälle und 140 Stunden theoretische Ausbildung umfasst. Kassenpatienten wurde der Zugang zur Psychotherapie erleichtert. Beispielsweise brauchen sie dafür seit 1999 keine Überweisung vom Hausarzt mehr.
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