Rahmengebühr
Kostenvorschrift, in der die Gebühr für eine Amtshandlung nur in einem Rahmen nach oben und unten begrenzt ist; innerhalb des Rahmens ist die Einzelfallsgebühr nach pflichtgemässem Ermessen anzusetzen.
ist eine Gebühr, bei der ein Mindest- und ein Höchstbetrag festgelegt ist, während der im Einzelfall anfallende Betrag dann nach verschiedenen Grundsätzen bestimmt wird, z. B. nach Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit, Vermögensverhältnissen des Gebührenschuldners. Eine R. ist z. B. vorgesehen für den Rechtsanwalt bei der Verteidigung in Strafsachen (Vergütungsverzeichnis 4100 ff. zum RVG, Rechtsanwaltsgebühr), ferner für eine große Zahl ärztlicher Verrichtungen (Arzt).
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