ReaktorunfälleDas Pariser Übereinkommen über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie v. 29. 7. 1960 (BGBl. 1975 II 957) und das Übereinkommen v. 17. 12. 1971 über die zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung von Kernmaterial auf See (BGBl. 1975 II 957, 1056) regeln internationale Haftungsfragen. Ferner gibt es die beiden Übereinkommen v. 26. 9. 1986 über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen sowie über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen (beide BGBl. 1989 II 434, 441), die auf das Unglück in Tschernobyl zurückgehen. S. a. Atomgesetz, Störfälle,Umweltkriminalität.
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