RechtsbeiständePersonen, die, obwohl sie keine Juristen sind, nach einer Prüfung von den Justizbehörden die Erlaubnis erhalten haben, andere in rechtlicher Hinsicht zu beraten und (soweit kein Anwaltszwang besteht) auch vor Gericht zu vertreten. Sie erhalten dafür von ihren Mandanten eine Gebühr, die in der Regel halb so hoch ist wie die Gebühr eines Rechtsanwalts. Auf einigen Gebieten, zum Beispiel auf dem der Sozial- Versicherung, sind sehr viele Rechtsbeistände tätig (hier Rentenberater genannt).
Weitere Begriffe : ehemündig | Verlassen eines Fahrzeugs | Achse |
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