Rechtsgeschäft, personenrechtliches

Rechtsgeschäft, das sich auf die Person als solche bzw. deren Personenstand bezieht.
Personenrechtliche Rechtsgeschäfte sind z.B. das Verlöbnis (§§1297ff. BGB), die Eheschließung (§1310 BGB) oder die Vaterschaftsanerkennung (§ 1594 BGB).
Für personenrechtliche Rechtsgeschäfte gelten wegen deren tief greifenden Wirkungen vielfach Sonderregelungen. Sie unterliegen regelmäßig besonderen Formvorschriften, sind meist höchstpersönlich vorzunehmen (Stellvertretung) und sind bedingungsfeindlich (bedingungsfeindliches Rechtsgeschäft).




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