Rechtsverordnungen sind Rechtsnormen, die im Range unter dem förmlichen Gesetz stehen (Gesetzesbegriffe). Nur sehr bedingt erlaubt das Grundgesetz eine Übertragung der dem parlamentarischen Gesetzgeber zustehenden Rechtssetzungsfunktion auf Organe der Exekutive. Danach können die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen durch formelles Gesetz ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen. Inhalt, Zweck und Ausmass der erteilten Ermächtigung müssen jedoch im Gesetze bestimmt werden (Art. 80 I).
Weitere Begriffe : pauschalierende Handlungsbeschreibung | crimen laesae maiestatis | Schulderlass |
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