Rei vindicatio

(lat. = Inanspruchnahme der Sache), im röm. Recht das Klagerecht des Eigentümers gegen den besitzenden Nichteigentümer; das Klagerecht wurde ins BGB übernommen, Eigentumsherausgabeanspruch.

(lat. [F.J Herausgabe der Sache) ist die romanistische Bezeichnung für den Herausgabeanspruch des Eigentümers gegen den nichtberechtigten Besitzer (§§ 985, 986 BGB). Lit.: Kaser, M., Römisches Privatrecht, 18. A. 2005; Gürtler, F., Verurteilung zur Herausgabe, 1994

= Klageanspruch auf Herausgabe einer Sache; Eigentumsherausgabeanspruch.




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