Rei vindicatio (lat. = Inanspruchnahme der Sache), im röm. Recht das Klagerecht des Eigentümers gegen den besitzenden Nichteigentümer; das Klagerecht wurde ins BGB übernommen, Eigentumsherausgabeanspruch.
Weitere Begriffe : Widerrufstestament | Anfallrecht | Schwarzkauf |
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