REIT(Real Estate Investment Trust) ist eine Aktiengesellschaft, deren Unternehmensgegenstand sich darauf beschränkt, Eigentum oder dingliche Nutzungsrechte an in- oder ausländischen Immobilien zu erwerben, zu verwalten und zu veräußern. Einzelheiten regelt das G v. 28. 5. 2007 (BGBl. I 914). R., die bestimmte Voraussetzungen (z. B. Börsenzulassung und mindestens 15% der Aktien im Streubesitz) erfüllen, sind von der Körperschaftsteuer und von der Gewerbesteuer befreit (§§ 16 ff. des genannten G).
Weitere Begriffe : Heimatschein | Ausserordentliche Kündigung | pfändbar |
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