Rotlichtverstoß meint das Überfahren von Rotlicht zeigenden Ampeln, die in § 37 StVO „Wechsellichtzeichen” genannt werden. Hierbei gelten alle Ampeln, auch Baustellenampeln zu verkehrsarmen Zeiten. Rotlichtverstöße stellen eine extreme Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer dar, da der Querverkehr gleichzeitig Grünlicht und damit eine freie Fahrt angezeigt bekommt. Man unterscheidet den „normalen” und den „qualifizierten” Rotlichtverstoß. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Rotphase der Lichtzeichenanlage beim Überfahren der Haltelinie bereits länger als 1 Sekunde andauerte. Aufgrund der Gefährlichkeit werden schon einfache Rotlichtverstöße mit einer Geldbuße von 50 € und drei Punkten ins Verkehrszentralregister bzw. 125 €, vier Punkten und einem Monat Fahrverbot bei konkreter Gefährdung anderer oder Sachbeschädigung geahndet. Beim qualifizierten Rotlichtverstoß treffen den Fahrer 125 € Geldbuße, vier Punkte und zusätzlich ein Monat Fahrverbot bzw. 200 € Geldbuße bei zusätzlicher Gefährdung oder Sachbeschädigung.
Weitere Begriffe : Missbrauch der Disziplinarbefugnis | Wahlvermächtnis | Verfassungsprinzip |
MMnews
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