Sachantrag

in einem Rechtsstreit gestellter Antrag, der sich auf den Inhalt der gewünschten Entscheidung bezieht (z. B. Antrag auf Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrages). Im Gegensatz dazu betrifft der Prozessantrag lediglich das Verfahren (z.B. Antrag auf Vertagung oder auf Erhebung eines Beweises).

ist der in einem Rechtsstreit gestellte Antrag, der sich auf den Inhalt der erstrebten Entscheidung bezieht (z. B. Klageantrag auf Verurteilung zu einer bestimmten Leistung). Gegensatz: Prozessantrag.




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