Sachantrag, zivilprozessualer

Antrag, der (anders als der Prozessantrag) den Inhalt der Entscheidung betrifft. Der Sachantrag ist gemäß § 297 ZPO in der mündlichen Verhandlung (ggf. durch Bezugnahme) aus vorbereitenden Schriftsätzen zu verlesen und begrenzt gemäß § 308 ZPO die Sachentscheidungsbefugnis des Gerichts.
Beispiele sind
* (Wider-)Klageantrag (einschließlich Klageänderung),
* einseitige Erledigungserklärung (als Klageänderung i. w. S.),
* Antrag des Beklagten nach Klagerücknahme gem. § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO,
* Antrag des (Anschluss-)Rechtsmittelklägers,
* Anträge zur vorläufigen Vollstreckbarkeit nach §714 ZPO i.V.m. §§710,711 S.2, 712 ZPO.




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