Sachantrag, zivilprozessualer Antrag, der (anders als der Prozessantrag) den Inhalt der Entscheidung betrifft. Der Sachantrag ist gemäß § 297 ZPO in der mündlichen Verhandlung (ggf. durch Bezugnahme) aus vorbereitenden Schriftsätzen zu verlesen und begrenzt gemäß § 308 ZPO die Sachentscheidungsbefugnis des Gerichts.
Weitere Begriffe : Sozialbindung des Eigentums | Kapitalverkehrsteuern | Geisteskranke, Geistesschwache (Unterbringung) |
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