Schulgewalt die Gewalt des Staates und seiner Schulorgane über die Schüler öffentlicher Schulen. Das zwischen Schule und Schüler bestehende Rechtsverhältnis (Schul-Verhältnis), das ein besonderes Gewaltverhältnis ist, wird durch (landesrechtliche) Schulgesetze und Schulordnungen % sowie Verwaltungsvorschriften näher bestimmt. Schulpflicht, Schulstrafen.
Weitere Begriffe : faktisch | Unternehmensübernahme | Einrede |
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