Schulstrafedie im Rahmen eines Schulverhältnisses auf Grund einer Schulordnung erfolgende Ahndung des Verhaltens eines Schülers aus erzieherischen Gründen und zur Aufrechterhaltung der Ordnung an der Schule. Zulässig, wenn Ermahnungen nicht befolgt werden und bei schwereren Verfehlungen. Die wichtigsten Arten von S. an Höheren Schulen sind Verweis, Schularrest, Androhung der Entlassung, Entlassung und Ausschluß von allen Höheren Schulen. Zumindest die Verhängung einer der drei letztgenannten S. ist ein Verwaltungsakt, gegen den vor dem Verwaltungsgericht Anfechtungsklage erhoben werden kann.
Weitere Begriffe : Spiegelnde Strafen | Impfschäden | Bandenhehlerei |
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