SchwarzfahrtklauselBegriff aus dem Versicherungsrecht im Zusammenhang mit den Regelungen über die Obliegenheitsverletzung in der Kraftfahrtversicherung. Erfasst den Fall, dass der Fahrzeugführer als Unberechtigter das Fahrzeug nutzt. Die Schwarzfahrtklausel stellt eine der in § 5 Abs. 1 Kfz-Pflichtversicherungsverordnung enumerativ aufgeführten Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor dem Eintritt des Versicherungsfalls dar, für deren Verletzung durch den VN der Versicherer Leistungsfreiheit im Versicherungsvertrag vereinbaren darf. Die Einbeziehung in den Versicherungsvertrag erfolgt über die allgemeinen Versicherungsbedingungen, dort in §2b Abs. 1 S. 1 lit. b AKB. Zu den Rechtsfolgen vgl. Obliegenheitsverletzung und Leistungsfreiheit.
Weitere Begriffe : Ehescheidungsgründe | Beweisaufnahmeverfahren | Kreislaufwirtschaft |
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