SGB XIPflegeversicherung. Die Regelungen zur Absicherung beim Risiko der Pflegebedürftigkeit traten, zeitlich gestaffelt, von Januar 1995 (Beitragsrecht) über April 1995 (häusliche Pflege) bis Juli 1996 (stationäre Pflegeleistungen) in Kraft. Sowohl für die gesetzliche Pflegeversicherung als auch für die verpflichtende private Pflegeversicherung sind damit einheitliche Vorschriften u. a. über die Pflegestufen, das Pflegegeld sowie die Leistungen in Pflegeheimen erstmals mit Geltung für annähernd die gesamte Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland neu eingeführt worden.
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