Sonderverordnung ist die innerhalb besonderer Gewaltverhältnisse (besonderer Rechtsverhältnisse) ergehende Verwaltungsvorschrift (z.B. Prüfungsordnung, Hausordnung, Dienstordnung). Sie ist (, weil das besondere Gewaltverhältnis kein rechtsfreier Raum sein darf,) Rechtsquelle. Der Verwaltung fehlt aber in weitem Umfang (noch) die zu ihrer Rechtssetzung (an sich) erforderliche gesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Lit.: Anslinger, /., Die Sonderverordnung, 1996 (Diss.)
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