soziale Marktwirtschaft
Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Sie bejaht grundsätzlich das freie Spiel der Kräfte und lehnt Planwirtschaft ab. Entgegen der völlig freien Marktwirtschaft wird dem Staat im Wirtschaftsleben eine wesentliche Ordnungsaufgabe zugestanden. Der Staat hat die Bedingungen und den Rahmen für die Wirtschaft zu setzen, deren Freiheit dort eine Grenze findet, wo soziale und kulturelle Belange mit dem freien Markt in Widerspruch stehen. Die Bundesregierung kann die Entstehung marktbeherrschender Einflüsse überwachen und die Marktwirtschaft auch konjunkturell lenken (z.B. Stabilitätsgesetz).
ist die in der Bundesrepublik konkret geltende Wirtschaftsordnung, die einerseits der privaten unternehmerischen Initiative Raum gibt, andererseits dem sozialgestaltenden Staat eine ordnende und lenkende Rolle zuweist (vgl. § 1 des Stabilitätsgesetzes). Die s. M. ist - so das Bundesverfassungsgericht - eine nach dem Grundgesetz mögliche, keineswegs aber die allein mögliche Wirtschaftsordnung. Das GG hat sich nicht für ein bestimmtes Wirtschaftssystem entschieden; es ist insoweit wirtschaftspolitisch neutral und ermöglicht es dem Gesetzgeber, die ihm jeweils sachgemäss erscheinende Wirtschaftspolitik zu verfolgen. Er muss dabei aber das GG, insbesondere die Grundrechte (so vor allem die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit nach Art. 2 I und 12 I, die Eigentumsgarantie nach Art. 14 I u. die Vereinigungsfreiheit nach Art. 9 I) beachten.
Marktwirtschaft.
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