SozialgeldDas Sozialgeld ist eine Leistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII haben. Das Sozialgeld beträgt im Regelfall bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 60 v. H. und danach 80 v. H. des Arbeitslosengeld II.
Weitere Begriffe : Arbeitgeberverbände | Acquis communautaire | Prinzipal |
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