Sozialpflichtigkeit

die sich aus dem Sozialstaatsprinzip ergebende Verpflichtung des Staates insbes. zur Hilfeleistung in sozialen Notlagen, darüber hinaus aber auch die Mitverantwortung des Staates für die Deckung des Bedarfs seiner Bürger und damit für das Funktionieren der Wirtschaft insgesamt. Zur S. des Eigentums Eigentumsgarantie.

Sozialbindung

ist die Verpflichtung des Staates zu Hilfeleistungen in Notlagen (Art. 20 I GG). Lit.: Lau, L., Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums, 1997




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