Spielregeln im Sport

sind keine Rechtsvorschriften, sondern gehören zum verbandsinternen Sportrecht; ihre Mißachtung kann dort zu Sanktionen führen (z. B. Geldbuße, Sperre). Mittelbar sind die S. aber auch für das staatliche Recht von Bedeutung, insbes. für die zivil- und strafrechtliche Beurteilung von Rechtswidrigkeit, Vorsatz und Fahrlässigkeit bei Körperverletzungen im Sport. S. z. B. FIS-Regeln.




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