städtebauliche Verträge

in § 11 BauGB geregelte Handlungsinstrumente zur Bauleitplanung einer Gemeinde. Im Vordergrund steht eine vertragliche Kooperation der Gemeinde mit Eigentümern, Bauwilligen und Investoren zur Beschleunigung und Verbesserung der Bereitstellung, Erschließung und Bebaubarkeit von Bauland. § 11 Abs. 1 S. 1 BauGB nennt u. a. den Bauplanungsvertrag, den Baurealisierungsvertrag und Folgekostenverträge als mögliche Vertragsgegenstände. Zulässig sind auch andere städtebauliche Verträge, wie z.B. der Erschließungsvertrag nach § 124 BauGB, in dem die Gemeinde die Erschließung durch Vertrag auf einen Dritten übertragen kann.




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