SteueridentifikationsnummerDie S. ist ein bundeseinheitliches Ordnungsmerkmal für natürliche Personen, das ab 2004 anstelle der Steuernummer eingeführt wurde, vgl. §§ 139 b ff. AO. Die S. wird vom Bundeszentralamt für Steuern zum Zweck der eindeutigen Identifizierung im Besteuerungsverfahren erteilt. Dieses teilte in der Zeit vom 1. 8.-31. 12. 2008 allen Bürgern die jeweilige S. mit. Mit Geburt oder Zuzug erhält jeder Neubürger eine solche Kennzahl. Die S. ist bei allen Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden anzugeben. Sie besteht aus einer Ziffernfolge, wobei die letzte Ziffer eine Prüfziffer ist. Grundlage für die Vergabe der S. sind die Mitteilungen der Meldebehörde. Diese teilt für jeden in ihrem Zuständigkeitsbereich mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung im Melderegister registrierten Einwohner personenbezogene Daten (Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordensnamen/Künstlernamen, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht und gegenwärtige Anschrift der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung) mit. Die S. ändert sich nicht, wenn eine Person den Wohnort wechselt oder in die Zuständigkeit eines anderen Finanzamts verzieht. Für wirtschaftlich tätige Gebilde wird eine sog. Wirtschafts-Identifikationsnummer vergeben, vgl. § 139 c AO. Wirtschaftlich Tätige sind natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, juristische Personen und Personenvereinigungen. Die W. wird auf Anforderung des zuständigen Finanzamts vergeben und beginnt mit den Buchstaben DE.
Weitere Begriffe : Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes | Drei-Objekt-Grenze | Gewinnabführungsvertrag |
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