Stift

Kirchenrecht: Früher war St. ein Priesterkollegium mit Grundbesitz und selbständiger Rechtsfähigkeit (juristische Person). In der Säkularisation verloren fast alle St.e ihren Grundbesitz. - In der evangelischen Kirche gibt es heute noch wenige St.e (Meissen, Wurzen), die selbständige Körperschaften mit eigenem Vermögen sind und unter Aufsicht einer Kirchenbehörde stehen.

In der Evang. Kirche bestehen vereinzelt noch Stifte als selbständige Körperschaften oder Anstalten mit eigenem Vermögen fort (so in Loccum, Meißen und Wurzen, das Domstift Brandenburg u. a. m.). Sie stehen unter Aufsicht einer Kirchenbehörde (meist Konsistorium), die auch über die Satzung beschließt.




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