Stift Kirchenrecht: Früher war St. ein Priesterkollegium mit Grundbesitz und selbständiger Rechtsfähigkeit (juristische Person). In der Säkularisation verloren fast alle St.e ihren Grundbesitz. - In der evangelischen Kirche gibt es heute noch wenige St.e (Meissen, Wurzen), die selbständige Körperschaften mit eigenem Vermögen sind und unter Aufsicht einer Kirchenbehörde stehen.
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