Schuldversprechen ein Vertrag, durch den eine Leistung in der Weise versprochen wird, dass das Versprechen die Verpflichtung selbständig begründen soll (§ 780 BGB). I.d.R. muss das Sch. schriftlich erteilt werden. Das Versprechen ist von dem zugrunde liegenden Geschäft (Kausalgeschäft) unabhängig (z. B. K verpflichtet sich durch Vertrag mit V schriftlich zur Zahlung einer Geldsumme, um V neben der umstrittenen Kaufpreisforderung eine Sicherheit zu geben).
Weitere Begriffe : Dienstverhältnis Minderjähriger | Brautkind | Partnerschaft |
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