Straffreierklärung Bei gegenseitiger Beleidigung od. leichter Körperverletzung kann das Gericht, wenn der Verletzte die Tat auf der Stelle mit einer dieser Taten erwidert, einen od. beide für straffrei erklären (sog. Kompensation: §§ 199, 233 StGB). Absehen von Strafe, Straffreiheitsgesetze.
Weitere Begriffe : Feriensachen | psychischer Kaufzwang, psychologischer Kaufzwang | BFH |
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