Summenversicherung

Im Gegensatz zur Schadenversicherung, erhält der Versicherungsnehmer hier im Versicherungsfall eine im Versicherungsvertrag fest vereinbarte Geldsumme als Versicherungsleistung. In der Summenversicherung galt nie ein Bereicherungsverbot, wie es früher in der Schadenversicherung galt (§ 55 VVG a. F. bis 2008). Als Summenversicherung
ausgestaltet sind insbesondere die typischen Personenversicherungen wie die Lebens- und Unfallversicherung. Eine Sonderstellung als Mischform nimmt die private Krankenversicherung ein. Sie besteht regelmäßig aus der Krankheitskostenversicherung als reiner Schadenversicherung und der Krankentagegeldund/oder Krankenhaustagegeldversicherung als Summenversicherung.




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