Summenversicherung Im Gegensatz zur Schadenversicherung, erhält der Versicherungsnehmer hier im Versicherungsfall eine im Versicherungsvertrag fest vereinbarte Geldsumme als Versicherungsleistung. In der Summenversicherung galt nie ein Bereicherungsverbot, wie es früher in der Schadenversicherung galt (§ 55 VVG a. F. bis 2008). Als Summenversicherung
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