Synodalrichter

im katholischen Kirchenrecht rechtskundige Priester, die an der bischöflichen Kurie tätig sind. Sie werden von der Diözesansynode (Synode) ernannt. Sie wirken z. B. als Beisitzer des Einzelrichters, als Kollegialrichter, als Auditor, als Untersuchungsrichter in Strafsachen u. a. Amtszeit:
10 Jahre, Wiederwahl zulässig.




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