Transferleistungen
1.
S. Subventionen.
2.
T. sind durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23. 11. 2003 neu eingeführte Leistungen der Arbeitsförderung nach dem SGB III. Sie wenden sich an Arbeitnehmer, die infolge von Betriebsänderungen i. S. d. § 111 BetrVG von Arbeitslosigkeit bedroht sind.
Transfermaßnahmen sind alle Maßnahmen zur Eingliederung von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt, an deren Finanzierung sich der Arbeitgeber angemessen beteiligt. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, wobei der Zuschuss 50 v. H. der aufzuwendenden Maßnahmekosten beträgt, jedoch höchstens 2500 EUR je gefördertem Arbeitnehmer. Die Agenturen für Arbeit beraten die Betriebsparteien insbesondere im Rahmen von Verhandlungen über einen Sozialplan über die bestehenden Fördermöglichkeiten (§ 216 a SGB III).
Zu den Transferleistungen gehört auch das Transferkurzarbeitergeld. Es wird bei betrieblichen Restrukturierungen gewährt zur Vermeidung von Entlassungen und zur Verbesserung der Vermittlungsaussichten der betroffenen Arbeitnehmer (§ 216 b SGB III).
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