Transportkosten
Im Sozialrecht :
In der gesetzlichen Krankenversicherung, in der gesetzlichen Unfallversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung werden Transportkosten einschliesslich der Kosten des Transports des Gepäcks bei Rehabilitationsmassnahmen gewährt (§§43 SGB VII, 30 SGB VI). Fahrtkosten, Reisekosten.
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