Trennung der Ehegatten

Trennung von Tisch und Bett, Ehetrennung.
Trennung von Kirche und Staat, Trennungssystem. Bei diesem System gibt es keine Staatskirche; der Staat sieht vielmehr alle Kirchen und Religionsgemeinschaften als eigenständige Gemeinschaften an, denen ein staatsfreier Raum zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten zusteht, die aber andererseits keinen institutionalisierten Einfluss auf das Handeln des Staates haben. Das Trennungssystem ist in Staaten mit gemischt konfessioneller Bevölkerung heute die Regel (ausser in Grossbritannien); es entspricht dem geläuterten Verständnis vom Wesen des Staates, der nur das Zusammenleben der Bürger zu regeln hat, und der Kirchen, die eine Gemeinschaft Privater mit öffentlichem Auftrag ist (Kirche, Religionsgemeinschaft, Eigenständigkeit). Konsequenz der Tr. v. K. u. St. ist, dass der Staat alle Religionsgemeinschaften gleich behandelt (Parität) und sich ihnen gegenüber neutral verhält (Neutralität).

Getrenntleben der Ehegatten.




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