Treuhandgebiete

Art. 75-91 der Satzung der Vereinten Nationen unterstellten die noch bestehenden Mandatsgebiete der sog. Treuhandverwaltung. Die Aufsicht über die verwaltende Macht führt nunmehr die Vollversammlung der Vereinten Nationen, unterstützt durch den sog. Treuhandrat, dem die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats, Vertreter des die Treuhand ausübenden Staates und weitere von der Vollversammlung gewählte Mitglieder angehören. Unterschiede zwischen Mandats- und Treuhandsystem liegen u. a. darin, dass die Treuhandgebiete nicht wie die Mandatsgebiete neutralisiert sind (Neutralität). Mit Ausnahme eines Strategischen Treuhandgebietes der USA im Pazifik erlangten inzwischen alle T. ihre Unabhängigkeit.




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