Tribunal
ursprünglich der erhöhte Amtssitz der römischen Tribunen, heute noch Bezeichnung für ein Gericht. In Frankreich die erstinstanzlichen Zivilund Strafgerichte.
Amtssitz, Gericht
Der Ausdruck wird sehr unterschiedlich benutzt, insbes. für 1) einen hohen Gerichtshof, z. B. Internationaler Strafgerichtshof, 2) ein aus besonderem Anlass, insbes. zur Ahndung von Kriegsverbrechen, eingerichtetes Gericht, 3) einen Schauprozess ohne rechtsstaatliches Verfahren oder 4) ein Forum gesellschaftlicher oder politischer Gruppen mit dem Ziel, behauptete Rechtsverletzungen in einer öffentlichen Untersuchung darzustellen oder nachzuweisen.
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