Unfallanzeige Strassenverkehrshaftung; Unternehmer hat jeden Betriebsunfall, durch den ein bei ihm Beschäftigter mehr als 3 Tage arbeitsunfähig wird, der Berufsgenossenschaft zu melden (§ 1552 RVO).
Weitere Begriffe : Subsidiarität, Grundsatz der | Eigenkapital, verwendbares | a. i. i. c. |
MMnews
|