Unterwerfungserklärung strafbewehrte Unterlassungserklärung im Wettbewerbsrecht. Die Erklärung wird mit einer Abmahnung von einem wettbewerbswidrig Handelnden verlangt. Dieser erklärt, für den Fall einer erstmaligen oder erneuten wettbewerbsrechtlichen Verletzungshandlung eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen. Die Unterwerfungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr (bzw. die Erstbegehungsgefahr) und damit eine Voraussetzung des Unterlassungsanspruchs. Das Erlöschen des Unterlassungsanspruchs
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